Alternative Vorsorgemöglichkeiten

Vor- und Nachteile staatlich geförderter Altersvorsorge

Der Staat fördert nur Formen der Altersvorsorge, bei denen das angesparte Geld am Ende größtenteils (Riester-Rente) oder ganz (Rürup-Rente oder betriebliche Altersvorsorge) in eine lebenslange Rente umgewandelt wird. Geförderte Altersvorsorge ist auch Hartz-IV-sicher. Sie ist allerdings oft unflexibel und teuer. Denn sie beruht auf privaten Rentenversicherungen, die eine Kombination aus einem Sparvertrag und einer – häufig teuren – Versicherung darstellen. Die staatliche Förderung kann diese Nachteile kompensieren, muss aber nicht.

Alternative 1: Normale Geldanlage

Wer ergänzend für das Alter vorsorgen möchte, muss sein Geld nicht in einem staatlich geförderten Versicherungsvertrag ansparen. Sparen für den Ruhestand geht auch mit „normaler“ Geldanlage. Das heißt je nach Anlagedauer und Risikobereitschaft: Sparkonten, festverzinsliche Wertpapiere oder Aktienfonds. Das Gesparte kann bei Bedarf zu Rentenbeginn immer noch in eine lebenslange Rentenzahlung umgewandelt werden.

Alternative 2: Kauf von Immobilien

Eine weitere Vorsorgemöglichkeit bildet der Kauf von Immobilien. Wer nicht selbst darin wohnt, kann die Immobilie im Ruhestand vermieten oder verkaufen. Eigenheimbesitzer sparen im Ruhestand die Miete. Wenn das nicht reicht, können sie auf ihr Haus oder ihre Wohnung aber auch ein „umgekehrtes Darlehen“ (reverse mortgage) aufnehmen: Damit wohnen sie nicht nur lebenslang mietfrei im Eigenheim, sondern erhalten zusätzlich noch eine lebenslange Rentenzahlung. Im Gegenzug fällt die Immobilie im Todesfall an den Darlehensgeber und kann nicht mehr vererbt werden.