Private Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung in Kürze

Private Rentenversicherungen sind – ähnlich wie Kapital-Lebensversicherungen – eine Kombination aus einem Sparvertrag und einer Versicherung. Abgesichert wird aber nicht das finanzielle Risiko eines frühen Todesfalls, in dem Hinterbliebene zu versorgen wären. Im Gegenteil: Es geht um die finanzielle Absicherung eines langen Lebens. Die Rentenversicherung garantiert dem Versicherten eine „Leibrente“, d.h. eine monatliche Rentenzahlung bis ans Lebensende, egal wie alt er wird. Die eingezahlten Versicherungsbeiträge werden in drei unterschiedlich große Teile gesplittet: Mit dem Kostenanteil werden die Abschluss- und Verwaltungskosten bezahlt. Der Risikoanteil fließt in die Versicherungsprämie zur Garantie der lebenslangen Rentenzahlung. Das verbleibende Geld, der Sparanteil, fließt in die Kapitalbildung. Nur dieser Teil – häufig 70-85 Prozent der Beiträge – wird verzinst.

Kein Kapitalwahlrecht bei staatlicher Förderung

Solange die Rentenzahlungen noch nicht begonnen haben, besteht häufig (außer bei staatlich geförderten Rentenversicherungen wie Riester-Rente, Rürup-Rente oder betriebliche Altersvorsorge) ein Kapitalwahlrecht: Der Versicherte kann sich am Ende der Sparphase das angesparte Kapital auch auf einen Schlag auszahlen lassen. Umgekehrt gibt es mit einer „Sofortrente“ auch die Möglichkeit, das Kapital außerhalb der Rentenversicherung anzusparen und dann gegen Einmalzahlung in einer in eine lebenslange Rentenzahlung umwandeln zu lassen.

Einordnung von Beispielrechnungen und garantierten Renten

Da weder die zukünftigen Zinsen noch die künftige Lebenserwartung vorhersehbar sind, sind die Beispielrechnungen zur Höhe der späteren Rentenzahlungen völlig unverbindlich. Lediglich die deutlich niedrigere „garantierte Rente“ ist sicher. Allerdings ist sie inflationsbedingt weniger wert als es dieselbe Summe heute wäre.

Kostenverteilung über die Zeit

Die Kosten für den Vertragsabschluss (Provisionen) werden meist in den ersten 5 Jahren komplett von den Beträgen abgezogen und nicht gleichmäßig über die gesamte Laufzeit verteilt. Wer den Versicherungsvertrag vorzeitig abbricht, muss daher mit Verlusten rechnen.