Riester-Rente

Die Riester-Rente in Kürze

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Rentenversicherung. Bei Rentenbeginn wird das angesparte Geld in eine lebenslange Rentenzahlung umgewandelt; lediglich 30 Prozent dürfen auf einen Schlag ausgezahlt werden. Wer das Geld zu 100 Prozent oder vor Rentenbeginn auszahlen lassen möchte, muss die komplette staatliche Förderung zurückzahlen.

Staatliche Förderung

Die Förderung besteht in Zuschüssen in Höhe von jährlich bis zu 175 Euro pro Erwachsenem und 300 Euro pro Kind (so genannte Grund- und Kinderzulagen). Wer mehr Geld zurückbekäme, wenn er die Riester-Beiträge von der Steuer absetzt, kann die Differenz vom Finanzamt erstatten lassen. Die Rentenzahlungen aus der geförderten Riester-Rente müssen voll versteuert werden – auch dann, wenn die Riester-Sparer die Zulagen oder Steuererstattung nicht oder nur teilweise beansprucht haben.

Förderberechtigung und Kosten

Förderberechtigt sind diejenigen, die von den Kürzungen der gesetzlichen Rentensysteme direkt oder indirekt betroffen sind - insbesondere Arbeitnehmer, Beamte, Empfänger von Lohnersatzleistungen sowie deren Ehepartner. Die komplizierten Förderregeln führen bei Banken und Versicherungen zu überdurchschnittlich hohen Kosten. Der Kostenanteil fällt daher meist höher aus als bei anderen Formen der privaten Altersvorsorge.