Riester-Rente

Staatliche Förderung in Kürze

Die staatliche Förderung der Altersvorsorge besteht im Kern in einer zeitlichen Verschiebung der Steuerzahlung: In der Erwerbsphase können die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden. Dafür müssen in der Ruhestandsphase die Rentenzahlungen versteuert werden. Das Einkommen und damit auch die Steuersätze sind im Berufsleben meist höher als im Ruhestand. Eine Verschiebung der Steuerzahlung in den Ruhestand führt deswegen dazu, dass insgesamt weniger Steuern gezahlt werden müssen. Im Detail unterscheidet sich die Förderung je nach Vorsorgeform.

Staatliche Förderung nach Vorsorgeform

Rürup-Rente: Beiträge sind derzeit (2019) zu 88 Prozent von der Steuer absetzbar, ab 2025 zu 100%.
Riester-Rente: Beiträge sind zu 100% absetzbar. Statt der Steuererleichterung sind aber zunächst pauschale „Zulagen“ von jährlich bis zu 175 Euro pro Erwachsenem und bis zu 300 Euro pro Kind vorgesehen. Bei geringem Einkommen bringen sie mehr Geld als eine Steuerförderung. Wäre die Steuerförderung höher, zahlt das Finanzamt auf Antrag die Differenz.
Betriebliche Altersvorsorge: Beiträge sind zu 100% von der Steuer absetzbar. Darüber hinaus müssen auf die Beiträge keine Sozialabgaben gezahlt werden – auf die späteren Rentenzahlungen allerdings schon.

Weitere Entscheidungskriterien

Die staatliche Förderung sollte nie alleiniges Entscheidungskriterium sein. Wichtig ist auch, ob die erwogene Vorsorgeform zur Lebenssituation passt, und wie stark die Rentenzahlung durch den Abzug von Abschluss- und Verwaltungskosten geschmälert wird.