Riester-Rente

Die Rürup-Rente in Kürze

Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte private Rentenversicherung, die vor allem für Selbstständige gedacht ist. Sie wird auch „Basis-Rente“ genannt, weil sie an die gesetzliche Rentenversicherung angelehnt ist. Das angesparte Geld muss in Form einer lebenslangen Rentenzahlung ausgezahlt werden. Eine Auszahlung auf einen Schlag ist nicht möglich, auch nicht für Teile des Kapitals. Einzige Ausnahme: Wenn so wenig angespart wurde, dass nur eine Mini-Rente von unter ca. 30 Euro pro Monat („Kleinbetragsrente“) gezahlt würde.

Staatliche Förderung

Die Beiträge für Rürup-Renten können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden, dafür müssen die späteren Rentenzahlungen versteuert werden. Beim Absetzen der Rürup-Beiträge von der Steuer gilt jedoch eine doppelte Beschränkung: Erstens gibt es Obergrenzen für die Sonderausgaben, die für die Summe der Beiträge unter anderem zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Rürup-Renten gelten. Gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer können also entsprechend weniger Rürup-Beiträge von der Steuer absetzen. Zweitens können derzeit (2019) nur 88 Prozent der Beiträge von der Steuer abgesetzt werden; bis 2025 steigt dieser Prozentsatz auf 100 an.

Besteuerung der Rentenzahlung

Im Gegenzug müssen die Rürup-Renten derzeit noch nicht voll versteuert werden. Wer 2019 in Rente geht, muss nur 78 Prozent seiner Rürup-Rente versteuren. Dieser Prozentsatz steigt bis 2040 auf 100 Prozent an. Dabei gilt eine Besonderheit: Der steuerfreie Teil der Rente wird im Jahr des Rentenbeginns festgelegt und gilt dann lebenslang. Beispiel: Wer 2019 in Rente geht und 10.000 Euro Rürup-Rente erhält, muss davon 7.800 Euro versteuern. Die restlichen 2.200 Euro sind steuerfrei – und werden für alle künftigen Jahre als steuerfreier Betrag festgesetzt. Eine künftige Rentenerhöhung muss also komplett versteuert werden, weil sich der steuerfreie Betrag nicht miterhöht.