Wer bekommt die Riester-Förderung?
Förderberechtigt sind also grundsätzlich Gesetzlich Rentenversicherte, Beamte, Richter und Soldaten.
Außerdem erhalten Ehepartner von Förderberechtigten die Riester-Förderung, egal ob sie zu den genannten Personengruppen gehören oder nicht - allerdings nur, wenn beide Ehepartner einen Riester-Vertrag abschließen.
In der Praxis ist es nicht ganz so einfach abzugerenzen, wer die Riester-Förderung bekommen kann und wer nicht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine
Liste
zusammengestellt, wer gefördert wird und wer nicht. Gefördert werden:
- in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Auszubildende
- Beamtinnen und Beamte sowie Empfänger von Amtsbezügen
- Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Mütter und Väter während der dreijährigen gesetzlichen Kindererziehungszeit
- pflichtversicherte Selbstständige (zum Beispiel Handwerkerinnen und Handwerker, Hebammen, Kurierfahrer, Künstlerinnen und Künstler, Publizistinnen und Publizisten)
- arbeitnehmerähnliche Selbstständige
- nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
- geringfügig Beschäftigte (Verdienst bis 400 Euro pro Monat), die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
- Landwirte, die in der Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert sind, und ihre Ehepartner
- Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II sowie als Arbeit suchend Gemeldete, die nur wegen zu berücksichtigenden Einkommens/Vermögens keine Unterstützung erhalten)
- Bezieherinnen und Bezieher von Vorruhestandsgeld, Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld
- Bezieherinnen und Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit
- Bezieherinnen und Bezieher des Existenzgründungszuschusses ("Ich-AG")
Nicht gefördert werden:
- Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
- Angestellte und Selbstständige in berufsständischen Versorgungseinrichtungen, sofern sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
- freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte
- geringfügig Beschäftigte (Verdienst bis 400 Euro pro Monat), wenn sie die Sozialversicherungsfreiheit in Anspruch nehmen
- Bezieherinnen und Bezieher einer Vollrente wegen Alters
- Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe bzw. Sozialgeld
- Studentinnen und Studenten
Allerdings: Ein Anspruch auf Riester-Förderung heißt nicht automatisch, dass sich die Riester-Rente auch lohnt.
Ob die Riester-Rente für Sie in Frage kommt, erfahren Sie
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