Wer bekommt die Riester-Förderung?

Wer bekommt die Riester-Förderung?

Förderberechtigt sind also grundsätzlich Gesetzlich Rentenversicherte, Beamte, Richter und Soldaten. Außerdem erhalten Ehepartner von Förderberechtigten die Riester-Förderung, egal ob sie zu den genannten Personengruppen gehören oder nicht - allerdings nur, wenn beide Ehepartner einen Riester-Vertrag abschließen.

In der Praxis ist es nicht ganz so einfach abzugerenzen, wer die Riester-Förderung bekommen kann und wer nicht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Liste zusammengestellt, wer gefördert wird und wer nicht. Gefördert werden:

  • in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Beamtinnen und Beamte sowie Empfänger von Amtsbezügen
  • Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Mütter und Väter während der dreijährigen gesetzlichen Kindererziehungszeit
  • pflichtversicherte Selbstständige (zum Beispiel Handwerkerinnen und Handwerker, Hebammen, Kurierfahrer, Künstlerinnen und Künstler, Publizistinnen und Publizisten)
  • arbeitnehmerähnliche Selbstständige
  • nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
  • geringfügig Beschäftigte (Verdienst bis 400 Euro pro Monat), die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
  • Landwirte, die in der Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert sind, und ihre Ehepartner
  • Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II sowie als Arbeit suchend Gemeldete, die nur wegen zu berücksichtigenden Einkommens/Vermögens keine Unterstützung erhalten)
  • Bezieherinnen und Bezieher von Vorruhestandsgeld, Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit
  • Bezieherinnen und Bezieher des Existenzgründungszuschusses ("Ich-AG")

Nicht gefördert werden:

  • Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
  • Angestellte und Selbstständige in berufsständischen Versorgungseinrichtungen, sofern sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
  • freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte
  • geringfügig Beschäftigte (Verdienst bis 400 Euro pro Monat), wenn sie die Sozialversicherungsfreiheit in Anspruch nehmen
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Vollrente wegen Alters
  • Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe bzw. Sozialgeld
  • Studentinnen und Studenten

Allerdings: Ein Anspruch auf Riester-Förderung heißt nicht automatisch, dass sich die Riester-Rente auch lohnt. Ob die Riester-Rente für Sie in Frage kommt, erfahren Sie hier.