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Akute Finanzprobleme? Ärger mit Bank oder Versicherung? Schulden die Überhand nehmen? Droht die Pfändung? Wer im Notfall weiterhilft, lesen Sie hier.
Ärger mit Bank oder Versicherung? Kein Konto bekommen? Schulden die Überhand nehmen? Droht die Pfändung? Glück im Unglück: Sie sind nicht der Einzige, den solche Probleme belasten. Und: Genau deswegen gibt es zahlreiche Institutionen oder Verbände, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über und erfahren Sie, wo es weitere Informationen gibt.
Ärger mit der Bank oder Versicherung? Schlichtungsstellen
Sie haben Ärger mit Ihrer Bank oder Versicherung? Die Gerichte müssen nicht über jeden Streit entscheiden.
Bevor Sie über einen solchen Schritt nachdenken, sollten Sie sich zunächst direkt bei der Bank oder Versicherung beschweren.
Und wenn die Geschäftsleitung in einer schriftlichen Entscheidung Ihr Anliegen ablehnt, die zuständige Schlichtungsstelle einschalten.
Oder die Bundesanstalt für Finanzidienstleistungsaufsicht.
Vielleicht ist spätestens dann das Problem bereits gelöst – und wenn nicht, können Sie immer noch über eine Klage nachdenken bzw. sich dazu beraten lassen. » mehr lesen
Kein Konto bekommen? Anspruch auf ein Girokonto für Jedermann
Ohne Girokonto ist es kaum noch möglich, am modernen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Deswegen wollte der Gesetzgeber Mitte der 1990er Jahre ein allgemeines Recht auf ein Girokonto einführen.
Die Kreditwirtschaft kam dem jedoch durch eine Selbstverpflichtung zuvor.
Demnach verpflichten sich die Banken, Jedermann bei Bedarf ein Girokonto zu gewähren -
und zwar "unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte, z. B. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe.
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Sie müssen Schulden abbauen? Schuldnerberatungsstellen bieten Hilfe
Schulden oder Überschuldung? Wann werden Schulden zum gravierenden Problem? Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend drückt es so aus: „Ein Privathaushalt, dessen Einkommen über einen längeren Zeitraum nach Abzug der Lebenshaltungskosten trotz Reduzierung seines Lebensstandards nicht zur fristgerechten Schuldentilgung ausreicht, ist überschuldet“. Damit es möglichst erst gar nicht soweit kommt, bietet sich für Betroffene eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema „Schulden“ an – auch wenn sie alles andere als erfreulich ist. Informations- und Beratungsangebote gibt es viele.
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Droht die Pfändung? Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) hilft
Wer seine Schulden nicht bezahlen kann, muss damit rechnen, dass seine Gläubiger bei Gericht einen Pfändungsbeschluss durchsetzen, um an ihr Geld zu kommen.
Gepfändet werden können nicht nur Gegenstände, sondern zum Beispiel auch ein Girokonto oder anderes Bankkonto.
Die Pfändung darf aber nicht dazu führen, dass der Betroffene unter das Existenzminimum rutscht. Deshalb gibt es eine „Pfändungsfreigrenze“.
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