Notrücklage

Fragen vor der Geldanlage: Haben Sie schon eine Notrücklage gebildet

Wie der Name schon sagt: Die Notrücklage ist für finanzielle „Notfälle“ da - zum Beispiel wenn plötzlich eine teure Autoreparatur bezahlt werden muss oder wenn die Waschmaschine kaputt geht und ersetzt werden muss.

Verbraucherschützer empfehlen, eine Notrücklage in Höhe von etwa drei Netto-Monatsgehältern aufzubauen. Wie hoch die Rücklage sein sollte, hängt dabei von der persönlichen Situation ab: Für Singles mit sicherem Job reicht meist eine etwas niedrigere Notrücklage aus, während Freiberufler mit schwankendem Einkommen oder Familien mit Kindern in der Regel eine etwas höhere Notrücklage bilden sollten.

Welche Form der Geldanlage ist für die Notrücklage geeignet? Die Bedingungen sind klar: Wenn die Waschmaschine oder das Auto kaputt gehen, muss man erstens sofort auf die Notrücklage zugreifen können. Und zweitens muss garantiert sein, dass die Notrücklage tatsächlich noch vorhanden ist – und nicht aufgrund einer fehlgeschlagenen spekulativen Geldanlage vernichtet wurde. Notrücklagen müssen also jederzeit verfügbar und absolut sicher sein.


Wenn die Notrücklage noch angespart werden muss

Wer die Notrücklage nach und nach ansparen möchte, kann zwar zwischen mehreren Anlageformen wählen, die sicher und jederzeit verfügbar sind. Es gibt jedoch einen eindeutigen Favoriten:

  • Tagesgeldkonto
    Das Tagesgeldkonto bietet eine jederzeitige Verfügbarkeit, hohe Sicherheit und regelmäßig eine bessere Rendite als Girokonto, Sparbuch oder sicherheitsorientierte Geldmarktfonds

Neben Tagesgeldkonten kommen für die Notrücklage mit Einschränkungen auch Girokonten, Sparbücher oder sicherheitsorientierte Geldmarktfonds in Frage - sie sind aber nur die zweite Wahl:

  • Girokonto
    Das Girokonto bietet zwar auch eine jederzeitige Verfügbarkeit und hohe Sicherheit, aber nur eine sehr niedrige Verzinsung. Ein weiteres Problem: Wenn der reguläre Zahlungsverkehr über dieses Girokonto abgewickelt wird, braucht man sehr, sehr viel Disziplin um den eigentlich als Notrücklage gedachten Puffer nicht anzutasten - allzuschnell ist er für andere Zwecke ausgegeben.

  • Sparbuch, wenn mindestens so gut verzinst wie das Tagesgeldkonto
    Für das Sparbuch gilt eine Einschränkung: In der Regel sind nur maximal 2.000 Euro pro Monat frei verfügbar. Wer mehr Geld abheben möchte, muss eine dreimonatige Kündigungsfrist beachten – oder „Strafzinsen“ zahlen. Diese Strafzinsen sind allerdings gering. Denn die Bank darf sie erstens nur für den Betrag berechnen, der in einem Monat „zuviel“ abgehoben wird, zweitens nur für die Dauer der nicht eingehaltenen Kündigungsfrist (also maximal drei Monate) und drittens nur in Höhe von ¼ des Zinssatzes, der zuletzt für das Sparbuch-Guthaben gezahlt wurde.

  • Geldmarktfonds, wenn sicherheitsorientiert
    Für Geldmarktfonds muss – anders als bei Aktienfonds – meist kein Ausgabeaufschlag gezahlt werden, der bei einem kurzfristigen Zugriff auf das Geld zu Verlusten führen würde. Allerdings fallen auch bei Geldmarktfonds Depotgebühren von beispielsweise 10 Euro pro Jahr an, welche die Rendite schmälern. Achtung: Selbst bei sicherheitsorientierten Geldmarktfonds sind Kursschwankungen möglich. Wer in Zeiten niedriger Kurse auf sein Geld zugreifen muss, riskiert also Verluste. Wer mit einem Geldmarktfonds eine bessere Rendite als mit einem Tagesgeldkonto erzielen möchte, muss das also mit einem höheren Risiko erkaufen.

Wenn das Geld für die Notrücklage schon da ist

Die oben genannten Sparformen (insbesondere: das Tagesgeldkonto) eignen sich für den Aufbau der Notrücklage mit kleineren monatlichen Sparbeträgen, aber auch für die Anlage einer größeren Geldsumme.

Wer für die Notrücklage bereits 2.500 bis 5.000 Euro angespart hat, kann sie auch in eine weitere Anlageform stecken:

  • Kurzfristig verfügbare Fest- und Termingelder
    Wie der Name bereits sagt gilt dabei allerdings: Das Geld ist fest angelegt, in der Regel für einen Zeitraum von 30, 60, 90, 180 Tagen oder einem Jahr. Vor dem vereinbarten Termin ist kein Zugriff möglich. Nur dann, wenn man im Notfall eine Zwischenfinanzierung bis zu diesem Termin hinbekommt, kommt diese Variante für die Notrücklage in Frage. Aufgepasst auch, wenn das Ende des vereinbarten Anlagezeitraums naht – ohne anderslautende Anweisung legen manche Banken dann das Geld mit genau derselben Laufzeit neu an. Ein zwischenzeitlicher Zugriff auf das Geld ist dann wieder nicht möglich.