Todesfall - finanzielle Absicherung:
Lebensversicherung und Witwenrente

Lebensversicherung und Witwenrente: Finanzielle Absicherung im Todesfall

Der Tod des Ehepartners oder eines Elternteils ist für die Betroffenen schon schlimm genug. Dazu kommt, dass die Lebensumstände neu geordnet werden und viele (finanzielle) Dinge neu geregelt werden müssen – und dass mit dem Todesfall auch das Einkommen wegbricht oder wichtige Aufgaben wie Kindererziehung oder Haushaltsarbeit nicht mehr selbst geleistet werden können, sondern an Dritte vergeben und jetzt bezahlt werden müssen. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet in dieser schwierigen Phase mit den gesetzlichen Hinterbliebenenrenten eine – geringe – finanzielle Absicherungen; private Lebensversicherungen bieten weit darüber hinausgehende Leistungen an.


Wie ist die gesetzliche Absicherung?
Hinterbliebenenrenten

Gesetzlich Versicherte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine – recht geringe – Witwen- bzw. Witwerrente , wenn der Ehepartner/die Ehepartnerin verstirbt. Das gilt, wenn

  • sie seit mindestens einem Jahr verheiratet sind (oder in eingetragener Lebenspartnerschaft)
  • sie nach dem Tod des Ehepartners nicht wieder geheiratet haben
  • der Verstorbene Ehepartner mindestens 5 Jahre „Wartezeit“ des Ehepartners in der gesetzlichen Rentenversicherung hat

In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod des Versicherten werden als Witwer- bzw. Witwenrente 100 Prozent der Rente des Verstorbenen ausgezahlt. Damit soll für die Hinterbliebenen die Umstellung auf die geänderten finanziellen Verhältnisse nach dem Todesfall des Ehepartners erleichtert werden. Sofern der verstorbene Versicherte noch keine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen hat, gilt als Bezugsgröße die Erwerbsminderungsrente, die er bei voller Erwerbsminderung erhalten hätte. Ab dem vierten Monat sinkt die Witwer- bzw. Witwenrente deutlich ab. Wie hoch sie dann noch ausfällt, hängt von den Lebensumständen ab.

Die „kleine“ Witwenrente wird an jüngere Versicherte ohne Familie gezahlt. Sie wird bis höchstens zwei Jahre nach dem Tod des Versicherten gezahlt und beträgt – stark vereinfacht – 25 Prozent der Rente des Verstorbenen: Zuschläge gibt es, wenn der Ehepartner Kinder erzogen hat. Abschläge gibt es, wenn der Ehepartner vor dem 63. Geburtstag (künftig: vor dem 65. Geburtstag) verstorben ist. Eigenes Einkommen oberhalb eines bestimmten Freibetrages wird zu 40 Prozent auf die kleine Witwenrente angerechnet. Im Jahr 2009 betrug sie durchschnittlich 252 Euro pro Monat

Die „große“ Witwenrente wird an ältere Versicherte oder Versicherte mit familiären Verpflichtungen gezahlt. Sie beträgt – stark vereinfacht, siehe oben – 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. Im Jahr 2009 waren das durchschnittlich 569 Euro pro Monat. Für die große Witwenrente gibt es keine zeitliche Befristung. Voraussetzungen sind, dass der Versicherte entweder

  • mindestens 45 Jahre alt ist (ab 2029: 47 Jahre) oder
  • ein eigenes minderjähriges Kind oder ein minderjähriges Kind des Verstorbenen erzieht oder
  • für ein behindertes Kind sorgt (egal ob minder- oder volljährig) oder
  • erwerbsgemindert ist

Hinterbliebene Kinder haben Anspruch auf Waisenrente , wenn der verstorbene Elternteil die fünfjährige Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt hat. Die Waisenrente wird grundsätzlich bis zur Volljährigkeit bezahlt. Für Kinder in Ausbildung (Schule, betriebliche Ausbildung, Erststudium), Kinder im freiwilligen ökologischen/sozialen Jahr oder im Bundesfreiwilligendienst und Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung gilt eine Altersgrenze von 27 Jahren. Die Halbwaisenrente beträgt – stark vereinfacht – 10 Prozent der Rente, die der verstorbene Elternteil zum Todeszeitpunkt bei voller Erwerbsminderung erhalten hätte, die Vollwaisenrente 20 Prozent der Rente des verstorbenen Elternteils mit den höheren Rentenansprüchen. Die Waisenrente erhöht sich um einen Zuschlag, der aus sämtlichen „rentenrechtlichen Zeiten“ des/der Verstorbenen berechnet wird, die jedoch mit unterschiedlichen Gewichten in die Berechnung eingehen. Bei volljährigen Kindern wird eigenes Einkommen oberhalb eines Freibetrages zu 40 Prozent auf die Waisenrente angerechnet. 2009 betrug die Halbwaisenrente durchschnittlich 156 Euro, die Vollwaisenrente 323 Euro.

Weiterführende Informationen:
Internetangebot der Gesetzlichen Rentenversicherung zur Witwen- und Waisenrente.


Welche private Absicherung gibt es?
Lebensversicherungen

Eine finanzielle Absicherung der Angehörigen im Todesfall bietet die Lebensversicherung. Davon gibt es zwei Varianten: Erstens die Risiko-Lebensversicherung. Das ist für die benötigte Absicherung genau die richtige Variante. Insbesondere junge Versicherte können damit ihre Familie schon mit 20 bis 30 Euro im Monat in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro absichern.

Zweitens die Kapital-Lebensversicherung. Diese Versicherung koppelt die eigentliche Versicherung an einen Sparvertrag. Für den Verbraucher ist das mit einigen Nachteilen verbunden. Zum einen gilt für das „Koppelprodukt“ Kapital-Lebensversicherung das ganz-oder-gar-nicht-Prinzip: Wer den vergleichsweise hohen Gesamtbeitrag (Versicherungsprämien und Sparbeiträge) nicht mehr leisten kann oder will, muss die gesamte Kapital-Lebensversicherung beitragsfrei stellen oder kündigen – und verliert damit auch den Versicherungsschutz. Zum anderen wird der in der Kapital-Lebensversicherung enthaltene Sparvertrag von Verbraucherschützern kritisch gesehen: Aufgrund der hohen Provisionen gehören die Kapital-Lebensversicherungen zu den „teuren“ Anlagemöglichkeiten. Zudem gelten Kapital-Lebensversicherungen als unflexibel: Ein vorzeitiger Zugriff auf das Angesparte ist nicht oder häufig nur unter hohen Verlusten möglich.

Die Zahlungen aus der Lebensversicherung sollten ausreichen, um den Hinterbliebenen zumindest für die Zeit finanziell abzusichern, die sie für eine Neuordnung ihrer Lebensumstände benötigen. Verbraucherschützer empfehlen daher als Faustregel je nach Lebenssituation folgende Versicherungssummen:

  • Kinderlose Paare: einfaches Jahres-Netto-Einkommen
  • Familien mit älteren Kindern: dreifaches Jahres-Netto-Einkommen
  • Familien mit kleineren Kindern: vierfaches Jahres-Netto-Einkommen

Weiterführende Informationen:
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen informiert »hier über die Lebensversicherung.
Der Bund der Versicherten stellt ebenfalls umfangreiche Informationen bereit, z.B. zur
»Lebensversicherung allgemein
»Risiko-Lebensversicherung
»Kapital-Lebensversicherung.


Weitere Informationen zur finanziellen Absicherung:

Pflegefall

Finanzielle Absicherung im Pflegefall

Berufsunfähigkeit

Finanzielle Absicherung bei Berufsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit

Finanzielle Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit