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Akute Finanzprobleme? Ärger mit Bank oder Versicherung? Schulden die Überhand nehmen? Droht die Pfändung? Wer im Notfall weiterhilft, lesen Sie hier.
Sie haben Ärger mit Ihrer Bank oder Versicherung? Die Gerichte müssen nicht über jeden Streit entscheiden. Bevor Sie über einen solchen Schritt nachdenken, sollten Sie sich zunächst direkt bei der Bank oder Versicherung beschweren. Und wenn die Geschäftsleitung in einer schriftlichen Entscheidung Ihr Anliegen ablehnt, die zuständige Schlichtungsstelle einschalten (siehe unten, nach Art der Bank oder Versicherung sortiert). Oder die »Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Vielleicht ist spätestens dann das Problem bereits gelöst – und wenn nicht, können Sie immer noch über eine Klage nachdenken bzw. sich dazu beraten lassen.
» Versicherungen allgemein
Ombudsmann für Versicherungen:
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» Private Kranken- und Pflegeversicherung
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung:
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» Sparkassen
Schlichtungsstellen der Sparkassen:
» zu den Adressen der zentralen und regionalen Schlichtungsstellen.
» Volksbanken und Raiffeisenbanken
Das Ombudsmannverfahren der genossenschaftlichen Bankengruppe:
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» Private Banken (Deutsche Bank, Commerzbank, etc.)
Ombudsstelle - Ombudsmannverfahren der privaten Banken:
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» Öffentliche Banken (z.B. Landesbanken)
Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands - VÖB-Ombudsmann:
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» Landesbausparkassen (LBS)
Schlichtungsstelle der Landesbausparkassen:
» zur Website.
» Private Bausparkassen
Das Ombudsverfahren der privaten Bausparkassen:
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» Investmentfonds /offene Fonds
Ombudsstelle für Investmentfonds:
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» Geschlossene Fonds
Ombudsstelle Geschlossene Fonds:
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