Ärger mit der Bank oder Versicherung?
Schlichtungsstellen

Ärger mit der Bank oder Versicherung? Schlichtungsstellen

Sie haben Ärger mit Ihrer Bank oder Versicherung? Die Gerichte müssen nicht über jeden Streit entscheiden. Bevor Sie über einen solchen Schritt nachdenken, sollten Sie sich zunächst direkt bei der Bank oder Versicherung beschweren. Und wenn die Geschäftsleitung in einer schriftlichen Entscheidung Ihr Anliegen ablehnt, die zuständige Schlichtungsstelle einschalten (siehe unten, nach Art der Bank oder Versicherung sortiert). Oder die »Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Vielleicht ist spätestens dann das Problem bereits gelöst – und wenn nicht, können Sie immer noch über eine Klage nachdenken bzw. sich dazu beraten lassen.



Schlichtungsstellen bei Streit mit Versicherungen

» Versicherungen allgemein
Ombudsmann für Versicherungen: » zur Website .

» Private Kranken- und Pflegeversicherung
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung: » zur Website .


Schlichtungsstellen bei Streit mit Banken und Sparkassen

» Sparkassen
Schlichtungsstellen der Sparkassen: » zu den Adressen der zentralen und regionalen Schlichtungsstellen.

» Volksbanken und Raiffeisenbanken
Das Ombudsmannverfahren der genossenschaftlichen Bankengruppe: » zur Website.

» Private Banken (Deutsche Bank, Commerzbank, etc.)
Ombudsstelle - Ombudsmannverfahren der privaten Banken: » zur Website.

» Öffentliche Banken (z.B. Landesbanken)
Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands - VÖB-Ombudsmann: » zur Website.


Schlichtungsstellen bei Streit mit Bausparkassen

» Landesbausparkassen (LBS)
Schlichtungsstelle der Landesbausparkassen: » zur Website.

» Private Bausparkassen
Das Ombudsverfahren der privaten Bausparkassen: » zur Website.


Schlichtungsstellen bei Streit mit Fonds

» Investmentfonds /offene Fonds
Ombudsstelle für Investmentfonds: » zur Website.

» Geschlossene Fonds
Ombudsstelle Geschlossene Fonds: » zur Website.