Förderung der Altersvorsorge im Vergleich

Förderung der Altersvorsorge im Vergleich

Im Detail ist die Förderung kompliziert, im Grundsatz einfach. Damit auf den ersten Blick klar wird, wie sich die Förderung unterscheidet, ist sie in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Wichtig: Unterschreiben Sie niemals alleine aufgrund der staatlichen Förderung einen Vorsorgevertrag. Denn das kann richtig teuer werden. Zum einen kann eine unpassende Vorsorgeform viel Geld kosten - zum Beispiel, wenn unklar ist, ob Sie einen Rentenversicherungsvertrag bis zum Schluss durchhalten können. Faktisch kann eine vorzeitige Kündigung schnell 1.000 Euro und mehr kosten. Zum anderen kann selbst die richtige Vorsorgeform sehr teuer werden, wenn Sie einen Vorsorgevertrag bei der falschen Bank oder Versicherung abschließen. Denn bevor der erste Euro in die Altersvorsorge fließt, ziehen Banken und Versicherungen erst einmal die Kosten für den Vertragsabschluss (z.B. Provisionen) und die Verwaltung ab. Je nach Vorsorgevertrag können das insgesamt 5 Prozent Ihrer Beiträge sein, aber auch 10 oder 20 Prozent. Erkundigen Sie sich deshalb bei neutralen Stellen wie den Verbraucherzentralen oder der Stiftung Warentest nach kostengünstigen Vorsorgeverträgen.


Tabelle 1: Staatliche Förderung der Altersvorsorge

Vorsorgeform Ansparphase Rentenphase Besonderheit Bewertung
Steuern
"Normale" Renten-
  und Lebens-
  versicherungen
Vorsorgebeiträge sind steuerpflichtig Rentenzahlungen sind steuerfrei - außer dem "Ertragsanteil" bzw. den steuerpflichtigen Zinsen Bei einer Einmalauszahlung werden die echten Zinsen besteuert, bei einer lebenslangen Rentenzahlung der fiktive "Ertragsanteil" Keine oder kaum eine Steuerförderung
  Riester-Rente Vorsorgebeiträge sind steuerfrei

(bei Rürup-Renten eingeschränkt)
Rentenzahlungen sind steuerpflichtig

(bei Rürup-Renten eingeschränkt)
Mit den "Riester-Zulagen" ist bei geringem Einkommen und Kindern die Förderung höher als die reine Steuerförderung Bei Riester-Renten sind die Kosten besonders hoch. Dadurch wird oft die gesamte Förderung wieder aufgefressen.


Die Steuerförderung ist umso höher, je stärker das Einkommen in der Rentenphase absinkt (im Vergleich zur Erwerbsphase).
  Rürup-Rente Derzeit 80 Prozent der Vorsorgebeiträge steuerfrei und 70 Prozent der Rentenzahlungen steuerpflichtig
  betriebliche
  Altersvorsorge
Neben den Steuern werden auch die Sozialabgaben auf die Rentenphase verschoben, s.u.
Sozialabgaben
Vorsorgebeiträge sind abgabenfrei

(gespart: Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung)
Rentenzahlungen sind abgabenpflichtig

(zu zahlen: volle Beiträge zu Kranken- und Pflege-versicherung)
Sonderfälle
Die gesparten Sozialabgaben in der Ansparphase gehen - sofern der Vertrag vor 2019 abgeschlossen wurde - noch bis 2021 etwa zur Hälfte an den Arbeitgeber, die Sozialabgaben in der Rentenphase müssen komplett selbst gezahlt werden Nur lohnenswert, wenn der Arbeitgeber Zuschuss zahlt