Wo gibt es neutrale Beratung?

Beratung zu Finanzen

Unterschied zwischen neutraler und unabhängiger Beratung

Eine kleine Frage vorab: Wie wollen Sie beraten werden - neutral oder unabhängig? Egal, weil doch alles dasselbe ist? Nein, leider nicht. Willkommen in der Welt der Finanzen, in der mache Begriffe etwas anderes definiert sind, als man meinen könnte. Teilweise mit gewichtigen Folgen. Denn eine „unabhängige“ Beratung bedeutet noch lange nicht, dass keine finanziellen Eigeninteressen des Beraters einfließen können.

„Unabhängigkeit“ bedeutet in der Welt der Versicherungs- und Finanzberatung die Unabhängigkeit von einer oder mehreren Versicherungsgesellschaften. Versicherungsmakler bieten in diesem Sinne (im Gegensatz zu Versicherungsvertretern) eine unabhängige Beratung. Dabei bestehen auch für sie finanzielle Anreize, möglichst viele Versicherungen mit möglichst hohen Provisionen zu verkaufen – auch wenn die Kunden diese vielleicht gar nicht brauchen.

Weitere Informationen:
Der Wegweiser Finanzberatung erläutert die einzelnen Beratungsformen und den Beratungsprozess und unterstützt Sie bei der Auswahl eines passenden Beraters. Das unabhängige Internetangebot wurde vom Institut für Finanzdienstleistungen entwickelt und vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz gefördert.

Ansprechpartner für neutrale Beratung

Provisionsabsierte - und damit häufig interessengebundene - Beratung erhalten Sie bei (fast) jeder Bank oder Versicherung. Neutrale Beratung erhalten Sie beim Bund der Versicherten, bei Verbraucherzentralen, bei staatlich zugelassenen Versicherungsberatern oder bei anderen Honorarberatern.

Bund der Versicherten

Beratung zu: Versicherungsfragen.
Der Bund der Versicherten (BdV) ist eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation für private Versicherungsfragen. Er finanziert sich ausschließlich aus den Mitgliedsbeiträgen seiner mehr als 50.000 Mitglieder.
Leistungen
Mitglieder erhalten Informations-Material und telefonische, individuelle Rechtsberatung zu privaten Versicherungen. Zudem können Mitglieder den „Gruppenversicherungs-Verträgen“ beitreten, die der BdV mit einigen Versicherungs-Anbietern abgeschlossen hat. Die Versicherungsprämien sind oft besonders günstig, die Versicherungsbedingungen besonders verbrauchergerecht.
Kosten
Der Jahresbeitrag für Privatpersonen liegt bei 60 Euro; bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bei 30 Euro. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 8 Euro.
Kontakt
» Bund der Versicherten
» Zum Beitrittsformular

Verbraucherzentralen

Beratung zu: Versicherungen, Geldanlage, Baufinanzierung.
Die Verbraucherzentralen sind keine staatlichen, sondern private Verbraucherschutz-Einrichtungen. Sie sind jeweils pro Bundesland als eingetragene Vereine organisiert. Verbraucher können, entsprechend der Vereinssatzung, Mitglied einer Verbraucher-Zentrale werden. Die Landes-Verbraucher-Zentralen erhalten Zuschüsse von der jeweiligen Landesregierung, die allerdings in den vergangenen Jahren immer wieder gekürzt wurden.
Leistungen
Die Verbraucherzentralen bieten allen Privatpersonen, nicht nur ihren Mitgliedern, ein Beratung an. Die Mitarbeiter der Landes-Verbraucher-Zentralen dürfen umfangreiche Rechtsberatung gemäß den Bestimmungen des Rechtsberatungsgesetzes machen.
Kosten
Die Beratungen kostet meistens etwas, wobei sich die Gebühren in den einzelnen Bundesländern z.T. deutlich unterscheiden. In Nordrhein-Westfalen kostet die individuelle Beratung etwa 50 Euro je halber Stunde. Einfache Auskünfte kosten weniger.
Kontakt
Welche Beratungsstelle in Ihrer Nähe Beratung anbietet, erfahren Sie über die Landes-Verbraucherzentralen:

Versicherungsberater, staatlich zugelassen

Beratung zu: Versicherungsfragen.
Versicherungsberatung ist fast immer Rechtsberatung. Um eine neutrale Beratung zu gewährleisten, dürfen Versicherungsberater von den Versicherungsunternehmen keine Provision annehmen. Versicherungs“verkäufer“ (Vertreter, Mehrfach-Agenten, Makler) dürfen sich daher nicht Versicherungsberater nennen.
Leistungen
Versicherungsberater beraten bei der bedarfsgerechten Auswahl von notwendigem Versicherungsschutz, suchen günstige Versicherungsunternehmen und helfen bei Rechtsfragen und Streitigkeiten im Schadenfall.
Kosten
Das Beratungshonorar orientiert sich an der Rechtsanwälte-Vergütungsordnung. Der Stundensatz beträgt 150-200 Euro.
Kontakt
» Bundesverband der Versicherungsberater
» Berater-Suche