Berufsunfähigkeit - finanzielle Absicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung und Rente bei Erwerbsunfähigkeit

Krankheitsbedingte »Arbeitsunfähigkeit geht vorüber - berufsunfähig dagegen ist man, wenn man seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann und dies ärztlich bestätigt bekommt. Oder, wie es der Gesetzgeber im Versicherungsvertragsgesetz ausdrückt „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann“ (§172 Abs.2 VVG).

Wie ist die gesetzliche Absicherung?
Erwerbsminderungsrente

Die gesetzliche Absicherung gegen Berufsunfähigkeit hängt vom Alter ab: Sie ist entweder schlecht oder sogar ganz gestrichen. Für junge Menschen ist die Lage in doppelter Hinsicht schlecht. Zum einen gehen Berufsanfänger leer aus. Denn die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nur dann, wenn mindestens 5 Jahre lang Beiträge gezahlt wurden.

Zum anderen gilt für die Geburtsjahrgänge ab 1961: „Berufsunfähigkeit“ ist irrelevant, eine Absicherung gibt es nur noch bei „Erwerbsunfähigkeit“. Wortklauberei? Nein, alles andere als das. Hinter diesen sehr ähnlich klingenden Begriffen verbergen sich fundamental andere Arten der sozialen Absicherung. Und die ist für die Geburtsjahrgänge ab 1961 deutlich schlechter geworden. Für sie zahlt die gesetzliche Rentenversicherung nur noch eine „Erwerbsminderungsrente“. Das heißt: Wenn die Betroffenen aus gesundheitlichen Gründen ihren bisherigen (oder einen anderen vergleichbaren) Beruf nicht mehr ausüben können, ist das dem Staat egal. Die gesetzliche Rentenversicherung springt nur dann ein, wenn sie gar keine bezahlte Erwerbstätigkeit mehr ausüben können, auch nicht z.B. als Pförtnerin oder Telefonist. Dabei gilt eine Staffelung nach der Zeit, die täglich noch gearbeitet werden kann:

  • Gar nichts bekommt derjenige, der – zumindest theoretisch – täglich noch mindestens sechs Stunden lang irgendeine bezahlte Erwerbstätigkeit ausüben kann. Ob diese Tätigkeit noch etwas mit dem bisherigen Beruf zu tun hat oder nicht, ist egal. Ob der Betroffene auch tatsächlich einen entsprechenden Arbeitsplatz findet, ist ebenfalls egal.
  • Die halbe Erwerbsminderungsrente erhält derjenige, der – zumindest theoretisch – täglich noch zwischen drei und sechs Stunden irgendeine bezahlte Erwerbstätigkeit ausüben kann. Die Höhe der halben Erwerbsminderungsrente ist vom bisherigen Einkommen abhängig. Sie betrug 2013 für neue Erwerbsminderungs-Rentner in den alten Bundesländern für Frauen 324 Euro und für Männer 412 Euro im Monat (neue Bundeländer: 346 bzw. 360 Euro).
  • Die volle Erwerbsminderungsrente erhält derjenige, der aus gesundheitlichen Gründen in keiner theoretisch denkbaren Tätigkeit mehr in der Lage wäre, täglich drei Stunden oder mehr zu arbeiten. Die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente ist vom bisherigen Einkommen abhängig. Sie betrug in den alten Bundesländern für neue Erwerbsminderungs-Rentner 2013 im Monat durchschnittlich 614 Euro für Frauen und 686 Euro für Männer (neue Bundeländer: 671 bzw. 629 Euro).

Etwas besser sieht es für die Geburtsjahrgänge 1960 oder früher aus: Für sie gibt es nach wie vor eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn sie gesundheitsbedingt in ihrem bisherigen oder einem anderen zumutbaren Beruf nicht mehr im vollen Umfang (d.h. mindestens 6 Stunden täglich) arbeiten können.

Unabhängig vom Geburtsjahrgang ist die Absicherung besser, wenn die Berufsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall Wegeunfall oder durch eine nachgewiesene Berufskrankheit verursacht wurde. In diesem Fall springt die gesetzliche Unfallversicherung ein (Berufsgenossenschaft in der Privatwirtschaft, Unfallkasse im öffentlichen Dienst), und zwar mit deutlich höheren Rentenleistungen. Bei 100-prozentiger Erwerbsminderung werden zwei Drittel des Bruttogehalts gezahlt, bei 50-prozentiger Erwerbsminderung ein Drittel und bei 25-prozentiger Erwerbsminderung ein Sechstel.

Welche private Absicherung gibt es?
Berufsunfähigkeitsversicherung

Die von Verbraucherschützern empfohlene Absicherung gegen die finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (nähere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung stellen beispielsweise der »Bund der Versicherten und die »Verbraucherzentrale NRW bereit). Daneben gibt es eine Vielfalt von weiteren Versicherungen, die ebenfalls rund um das Thema „Berufsunfähigkeit“ angeboten werden: Unfallversicherungen, Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, Rentenversicherungen, Dread-Disease-Versicherungen und Grundfähigkeitenversicherungen.

Die Unfallversicherung ist besonders weit verbreitet. Sie wird von Verbraucherschützern aber nicht zur Absicherung gegen Berufsunfähigkeit empfohlen Warum? Das Risiko ist der Einkommensausfall bei Berufsunfähigkeit. Ob ein Unfall oder eine schwere Krankheit die Ursache war, spielt dabei keine Rolle – wenn das Einkommen wegbricht, bricht das Einkommen weg. Also sollte man sich, wenn möglich, gegen Berufsunfähigkeit absichern, egal wodurch diese bedingt wird. Und das geht eben nur mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ein kleines Beispiel zur Verdeutlichung: Glauben Sie, dass ein Hausbesitzer sich auf eine Brandschutzversicherung verlassen würde, die nur dann zahlt, wenn das Feuer an einem Monatsersten ausgebrochen ist – also nur in jedem dreißigsten Fall? Natürlich nicht, was für eine Frage. Und trotzdem ist der Vergleich nicht ganz so weit hergeholt, im Gegenteil. Nach den Zahlen des map-report drängt sich diese Analogie geradezu auf: Demnach sind Unfälle nur in einem von dreißig Fällen die Ursache von Berufsunfähigkeit. Gegen das eigentliche finanzielle Risiko, den Einkommensausfall bei Berufsunfähigkeit, schützen Unfallversicherungen also nur in den seltensten Fällen.


Weitere Informationen zur finanziellen Absicherung:

Pflegefall

Finanzielle Absicherung im Pflegefall

Todesfall

Finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall

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Finanzielle Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit