Kein Konto bekommen?
Anspruch auf "Girokonto für Jedermann"

Recht auf ein eigenes Konto: Das Konto für Jedermann

Ohne Girokonto ist es kaum noch möglich, am modernen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deswegen wollte der Gesetzgeber Mitte der 1990er Jahre ein allgemeines Recht auf ein Girokonto einführen. Die Kreditwirtschaft kam dem jedoch durch eine »Selbstverpflichtung zuvor.

Demnach verpflichten sich die Banken, Jedermann bei Bedarf ein Girokonto zu gewähren - und zwar "unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte, z. B. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe. Eintragungen bei der Schufa, die auf schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Kunden hindeuten, sind allein kein Grund, die Führung eines Girokontos zu verweigern."

Allerdings: Dabei geht es um ein Girokonto auf Guthabenbasis, d.h. ein Anspruch auf Kontoüberziehung bzw. Dispositionskredite besteht nicht. Außerdem sind Ausschlusskriterien definiert. Kein Anspruch auf ein Girokonto besteht z.B. in folgenden Fällen:

  • Betrug, Geldwäsche o. ä.
  • Wesentliche Falschangaben
  • Grobe Belästigung oder Gefährung von Kunden oder Mitarbeitern
  • Nutzung am bargeldlosen Zahlungsvekehr nicht gegeben, z.B. ein Jahr lange keine Umsätze
  • Verstoß gegen die übrigen Vereinbarungen

Reicht diese Selbstverpflichtung aus? Kreditwirtschaft und Verbraucherzentralen kamen im Herbst 2011 zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen. Während der Verbraucherzentrale Bundesverband feststellt, die Zahl der Bürgerinnen und Bürger ohne Zugang zum Girokonto sei mindestens sechsstellig (»mehr), sieht die Deutsche Kreditwirtschaft keine Probleme: In Deutschland stelle die Empfehlung der Deutschen Kreditwirtschaft zum „Girokonto für jedermann“ sicher, dass einem Verbraucher im Bedarfsfall ein Konto zu Verfügung gestellt werde (»mehr). Sollten im "Einzelfall" Probleme bei der Kontoeröffnung auftreten, könne der Verbraucher ein Schlichtungsstelle einschalten und die Angelegenheit schnell und kostenlos überprüfen lassen. Wie auch immer - für die Betroffenen ist selbstverständlich jeder Einzelfall einer zu viel. Sie sollten daher

Mittlerweile haben sich das Europäische Parlament und die Europäische Kommission den Argumenten er Verbraucherschützern angeschlossen und eine entsprechende Richtlinie verabschiedet. Die Bundesregierung muss nun bis spätestens August 2016 das "Konto für Jedermann" per Gesetz vorschreiben. Nach aktuellem Stand sollen in Deutschland die Banken ab 01. Juni 2016 gesetzlich verpflichtet werden, ein "Konto für Jedermann" anzubieten. Dann müssen sie jedem Bürger, der sich legal in der Europäischen Union aufhält, auf Wunsch ein ensprechendes Girokonto mit Basisfunktionen bereitstellen.

» Weiterführende Online-Informationen zum "Jedermann-Konto"
Umfangreiche, gut strukturierte und verbrauchergerechte Informationen zum "Jedermann-Konto" mit Musterbriefen zum Download. Das Interntangebot umfasst auch ein Forum, in dem sich Betroffene austauschen können. Wer steckt dahinter? Die Gemeinsame Arbeitsgruppe „P-Konto“ der Optimal Banking Media UG.