Betriebliche Altersvorsorge: Unterschiede zur privaten Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge: Unterschiede zur privaten Altersvorsorge

Bezogen auf die Steuerförderung ist die betriebliche Altersvorsorge gar nicht so verschieden von der privaten Altersvorsorge. Grundsätzlich wird auch hier die Steuerlast nach hinten verschoben - die Vorsorgebeiträge sind steuerfrei, dafür sind die Rentenzahlungen steuerpflichtig. Weil im Ruhestand die Steuersätze geringer sind als in der Erwerbsphase, ergibt sich eine Steuer-Förderung.

Anders als bei der privaten Altersvorsorge werden bei der betrieblichen Altersvorsorge auch die Sozialabgaben in die Ruhestandsphase verschoben. Daraus alleine ergibt sich aber meistens keine Förderung, sondern eher eine Belastung. Erst wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt, wird aus der Verschiebung der Sozialabgaben eine Förderung.

Bei der privaten Altersvorsorge handelt es sich immer um einzelne Vorsorgeverträge. Für die betrieblichen Altersvorsorge kann der Arbeitgeber mit dem Versicherer Kollektiv- oder Gruppenverträge abschließen. Und dafür in zweifacher Hinsicht bessere Konditionen aushandeln, als sie bei der privaten Altersvorsorge gelten.

Erstens fallen bei der privaten Altersvorsorge für jeden einzelnen Vorsorgevertrag relativ hohe Kosten an: Alle mit dem Vetragsabschluss verbundenen Kosten (z.B. die zugehörige Beratung) müssen komplett vom Vorsorgesparer gezahlt werden. Bei Riester-Renten sind diese Kosten aufgrund der komplizierten Regeln besonders hoch. Wenn dagegen der Arbeitgeber mit dem Versicherer einen Gruppenvertrag für seine ganze Belegschaft abschließt, kann ein großer Teil dieser Kosten auf alle betrieblichen Vorsorgesparer verteilt werden. Pro Person wird es also billiger. Außerdem hat der Arbeitgeber eine umso bessere Verhandlungsposition, je mehr seiner Arbeitnehmer sich an der betrieblichen Altersvorsorge beteiligen. Er kann dann quasi "Mengenrabatte" aushandeln. Beides führt dazu, dass die Kosten in der betrieblichen Altersvorsorge deutlich geringer ausfallen können als in der privaten Altersvorsorge.

Zweitens kalkulieren die Versicherer bei Gruppenverträgen mit durchschnittlichen Risiken, die abgesichert werden sollen. Die betriebliche Altersvorsorge kann neben einer Rentenversicherung auch eine Hinterbliebenenabsicherung oder eine Absicherung gegen Invalidität umfassen. Wenn das im Gruppenvertrag vorgesehen ist, dann ist eine Risikoabsicherung mit weniger strikter Gesundheitsprüfung möglich. Das ist besonders interessant für Arbeitnehmer mit Rückenleiden, psychischen Erkrankungen oder anderen vor Vertragsabschluss bestehenden Erkrankungen, die statistisch häufig zu Berufsunfähigkeit führen. Sie würden private Berufsunfähigkeitsversicherungen mit ihren sehr strikten Gesundheitsprüfungen entweder gar nicht, nur gegen stark erhöhte Versicherungsprämien oder gegen Versicherungsausschlüsse bekommen (dabei würde ausgeschlossen, dass die Versicherung zahlt, wenn die Berufsunfähigkeit z.B. wegen Rückenleiden oder psychischen Erkrankungen auftritt). Bei einem entsprechenden Gruppenvertrag wäre dieser Versicherungsschutz aber über eine betriebliche Altersvorsorge problemlos möglich.