Förderung betrieblicher Altersvorsorge

Förderung betrieblicher Altersvorsorge

Beiträge zur selbst bezahlten betrieblichen Altersvorsorge werden aus dem Brutto-Einkommen gezahlt, also bevor Steuern und Sozialabgaben anfallen. Damit gilt: Die Beiträge sind steuer- und sozialabgabenfrei. Dafür werden in der Ruhestandsphase von allen Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Damit werden automatisch auch die Zinsen auf das Vorsorgekapital mit Steuern und Sozialabgaben belegt, denn sie fließen in die Rentenzahlungen ein. Bei der betrieblichen Altersvorsorge gelten für die Steuer- bzw. Sozialabgabenfreihei in der Erwerbsphase unterschiedliche Grenzen (2019): Steuer- und sozialabgabenfrei sind bis zu 3.216 Euro pro Jahr. Zusätzlich sind weitere 3.216 Euro steuerfrei, aber sozialabgabenpflichtig.

Durch die Verschiebung der Sozialabgaben aus der Erwerbsphase (=Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) in die Ruhestandsphase (=nur Beiträge zur Kranken- und Pflegeversischerung) kann sich neben die Steuerförderung eine weitere Förderung ergeben. Ob sich dadurch tatsächlich eine Förderung ergibt, hängt vom Arbeitgeber ab. Denn in der Erwerbsphase teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Sozialbeiträge fast hälftig. Der Arbeitnehmer bekommt daher in der Erwerbsphase nur etwa die Hälfte der gesparten Sozialbeiträge, den Rest erhält zunächst der Arbeitgeber. In der Ruhestandsphase muss der Arbeitnehmer zwar nur noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, das aber ohne jegliche Beteiligung des Arbeitgebers (siehe tabellarische Zusammenfassung). Außerdem fallen die Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung geringer aus, da über die Sozialabgabenfreiheit in der Erwerbsphase auch geringere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden. Deswegen gilt: Damit die selbst bezahlte betriebliche Altersvorsorge sich für den Arbeitnehmer lohnt, muss der Arbeitgeber ihm einen Zuschuss zahlen - was ab 2022 für alle Verträge der betrieblichen Altersvorsorge der Fall ist (derzeit nur für Verträge, die ab 2019 abgeschlossen wurden). Sonst ist die selbst bezahlte betriebliche Altersvorsorge ein Gewinn für den Arbeitgeber, aber im Vergleich zu anderen Vorsorgeformen ein Verlustgeschäft für den Arbeitnehmer.

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass sich durch die Sozialabgabenfreiheit der Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge nicht nur die gesetzlichen Rentenversicherung weniger eingezahlt wird, sondern auch in die Arbeitslosenversicherung und in die Krankenversicherung. Arbeitslosengeld und Krankengeld fallen entsprechend geringer aus. Wer mit längerer Arbeitslosigkeit oder Krankheit rechnen muss, sollte es sich daher gut überlegen, ob er auf betriebliche Altersvorsorge setzt. Ein Grund, auch ohne Arbeitgeberzuschuss eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen, könnten Gruppenverträge sein - dann nämlich, wenn ein Arbeitnehmer mit Vorerkrankungen sich nur auf diesem Weg gegen Berufsunfähigkeit absichern oder eine Hinterbliebenenabsicherung erhalten kann.